1. T-Online (Internet-Access-Provider) Aus einer Auskunft, die T-Online letztes Jahr erteilte, geht hervor, welche Daten das Unternehmen über Kunden speichert, die sich über T-Online ins Internet einwählen. Es handelt sich (neben den bei der Anmeldung anzugebenden Bestandsdaten des Kunden) um Beginn und Ende jeder Einwahl, um die jeweils übertragene Datenmenge, die Nummer des zur Einwahl verwendeten Telefonanschlusses sowie die jeweils vergebene IP-Adresse. Diese Daten werden von T-Online 80 Tage lang aufbewahrt.
2. Lycos (Internet-Access-Provider) Aus einer Auskunft, die das Unternehmen 2005 erteilte, geht hervor, welche Daten das Unternehmen über Kunden speichert, die sich über Lycos ins Internet einwählen. Es handelt sich (neben den bei der Anmeldung anzugebenden Bestandsdaten des Kunden) um Beginn und Ende jeder Einwahl, um die jeweils übertragene Datenmenge und die Vorwahlnummer des zur Einwahl verwendeten Telefonanschlusses. Diese Daten werden von Lycos sechs Monate lang aufbewahrt.
3. Andere T-Systems-Weiterverkäufer (Internet-Access-Provider) wie 1&1, GMX, KRDnet, NetArt, RegioNet, BetaPower und Congster Eine Reihe von Unternehmen, die DSL-Zugänge anbieten, nutzen die Infrastruktur von T-Systems. Ob T-Systems die Radius-Einwahlprotokolle der Kunden ihrer Weiterverkäufer - mit Ausnahme von T-Online und Lycos - sechs Monate lang aufbewahrt, ist bisher nicht bekannt. Die Einwahlprotokolle könnten dieselben Informationen wie oben für T-Online beschrieben enthalten - auch die zugewiesenen IP-Adressen.
3. Freenet (Internet-Access-Provider) Aus einer Auskunft, die Freenet 2004 erteilte, geht hervor, dass das Unternehmen IP-Adressen drei Tage lang speichert und dann löscht. Dies gilt dann, wenn der Kunde Freenet mitteilt, dass er keine IP-Speicherung, keine Einzelverbindungsnachweise und Datenlöschung bei Rechnungsversand wünscht. Standardmäßig werden IP-Adressen offenbar mindestens sechs Wochen lang gespeichert. 4. Arcor (als Internet-Access-Provider) Nach Angaben von Arcor im Jahr 2004 speichert das Unternehmen IP-Adressen zwei Wochen lang. Der richtige Ansprechpartner bei Arcor für die Auskunftanforderung: Horst Olpe, Abteilung PSD, Fax:
069-21695100, E-Mail: horst.olpe(a)arcor.net. Aus einer Auskunft, die GMX dieses Jahr erteilte, geht hervor, welche Daten das Unternehmen über Kunden speichert, die über GMX Emails versenden und empfangen. Es handelt sich insbesondere (neben den bei der Anmeldung anzugebenden Bestandsdaten des Kunden) um den Zeitpunkt des letzten Logins (per Website oder POP3), die zuletzt verwendete IP-Adresse (per Website oder POP3) und die Anzahl der Logins (per Website oder POP3).
Ebay lässt sich von jedem Benutzer bei der Anmeldung eine Einwilligung in die Übermittlung sämtlicher persönlicher Daten in den USA geben. Die Praxis, allen Kunden eine solche Einwilligung abzuverlangen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde leider abgesegnet. Was mit den persönlichen Daten in den USA geschieht und wann sie gelöscht werden, unterliegt damit alleine den (laschen) Gesetzen der USA. Nach eigenen Angaben speichert Ebay neben den Daten, die man als Benutzer selbst über "Mein Ebay" abrufen kann (insbesondere Daten über Käufe und Verkäufe), folgende Angaben über Benutzer: "Hinzu kommt, dass ihr Computer automatisch Informationen wie IP-Adresse, Browser-Typ, und Zugriffszeit an eBay übermittelt, wenn Sie die eBay-Website benutzen. Auch diese Informationen werden von uns, zum Teil in anonymisierter Form, gespeichert. Sie helfen uns, das Navigationsverhalten unserer Mitglieder besser zu verstehen. Weiterhin helfen Sie uns bei der Durchsetzung unserer AGB, bei der Unterbindung betrügerischen Verhaltens und werden unter Umständen für Beweiszwecke benötigt." (Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/privacy-appendix.html) Diese Information lässt befürchten, dass Ebay das gesamte Verhalten seiner Nutzer auf Vorrat speichert, also z.B. welche Artikel man sich in welcher Reihenfolge anschaut. Zumindest für US-amerikanische Benutzer ist bekannt, dass Ebay umfangreich Daten auf Vorrat speichert und an US-amerikanische Behörden bereitwillig Auskunft erteilt, siehe www.datenschutz.de/news/alle/detail/?nid=1019. Die Beantwortung eines Auskunftersuchens, zu richten an eBay GmbH, Markplatz 1, 14532 Europarc-Dreilinden, Tel. 030-8019-300, Fax 030-8019-303, ist bisher verweigert worden. Derzeit beschäftigt sich die zuständige Aufsichtsbehörde mit der Zulässigkeit der Weigerung.
Amazon.de lässt sich von jedem Besteller bei der Anmeldung eine Einwilligung in die unbefristete Speicherung sämtlicher verfügbarer persönlicher Daten geben, Die Speicherung erfolgt in den USA, wo keine Datenschutzgesetze existieren. Die Praxis, allen Kunden eine solche Einwilligung abzuverlangen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde leider abgesegnet. Laut "Datenschutzerklärung" speichert Amazon insbesondere, welche Seiten man sich ansieht (also wofür man sich interessiert) und welche Suchworte man eingetippt hat. Diese Daten werden unter anderem zur Einblendung zielgruppengenauer Werbung genutzt. In der "Datenschutzerklärung" heißt es wörtlich: "Beispiele für Informationen, die wir sammeln und analysieren, schließen die Internet-Protocol-Adresse (IP) ein, die Ihren Computer mit dem Internet verbindet, Empfangs- und Lesebestätigungen von E-Mails, Logins, E-Mail-Adressen, Passwörtern, Informationen über Computer und Verbindung zum Internet wie z. B. Browsertyp und -version, Betriebssystem und Plattform, Ihre Bestellhistorie, die wir manchmal mit ähnlichen Informationen anderer Kunden zusammenführen und in nicht persönlich identifizierbarer Form in Features wie Topseller abbilden sowie der komplette Uniform Resource Locators (URL) Clickstream zu, durch und aus unserer Website, d. h. die Reihenfolge der Seiten unseres Internet-Angebots, die Sie aufsuchen, einschließlich Datum und Zeit, Cookie-Nummer, der Produkte, die Sie angeschaut oder nach denen Sie gesucht haben, zShops, die Sie besucht haben. Außerdem Ihre Historie bei Auktionen sowie die Telefonnummern, die Sie benutzt haben, um unsere 0800-Nummern anzurufen."
Möchten Sie wissen, welche Daten weitere Unternehmen über Sie speichern? Auf der Seite "Auskunftsrecht" erfahren Sie, wie Sie selbst Auskunft verlangen können.
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