Datenspeicherung.de.vu
Mehr Transparenz über die Speicherung persönlicher Daten durch Unternehmen

 

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So erhalten Sie kostenlos Auskunft über die Daten, die über sie gespeichert werden:

Auf Anfrage muss Ihnen jedes Unternehmen sämtliche Daten (Informationen), die es über Sie speichert, schriftlich nennen (§ 34 des Bundesdatenschutzgesetzes). Außerdem kann erfragt werden, woher die gespeicherten Daten stammen, an welche Empfänger die Daten weitergegeben werden und zu welchen Zwecken die Daten gespeichert werden. Die Auskunft ist kostenlos zu erteilen (§ 34 BDSG, Ausnahme: Auskunfteien wie die Schufa).

Formulierungsbeispiel für eine Auskunftsanforderung (kann gerne als Vorlage benutzt werden):

An den betrieblichen Datenschutzbeauftragten von ... [Firma]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit verlange ich Auskunft über alle zu meiner Person oder meinem Pseudonym "..." [Benutzername] gespeicherten Daten mit Ausnahme der Daten, die ich über Ihre Website selbst abrufen kann. Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 35 des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auskunfterteilung verpflichtet sind.

Ich darf Sie bitten, die verlangte Auskunft bis spätestens zum ... [Frist von 2-3 Wochen] zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht. Wird die Auskunft nicht fristgerecht erteilt, muss ich leider die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten.

Bitte bestätigen Sie mir kurz den Eingang dieser Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen,

... [Ihr Name, Ihre Adresse und Emailadresse]

Was bringt Ihnen der Aufwand einer Auskunftsanforderung? Zuallererst natürlich Informationen darüber, was ein Unternehmen alles über Sie weiß - und worauf gleichzeitig auch staatliche Stellen Zugriff haben. Gleichzeitig ist eine Auskunftsanforderung auch eine Form des Protestes gegen eine umfangreiche Datenspeicherung, denn je mehr Daten ein Unternehmen speichert, umso umfangreicher müssen seine Auskünfte ausfallen. Wenn alle Leser dieser Seite z.B. von ihrem Internetprovider Auskunft anfordern, dann werden sich die Unternehmen überlegen, ob sie nicht die Menge der gespeicherten Daten reduzieren und sich dadurch Arbeit bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen sparen sollten. Vorsicht: Es ist missbräuchlich, von einem Unternehmen in kurzen Zeitabständen wiederholt Auskunft zu verlangen, obwohl sich der Datenbestand nicht verändert hat.

Leider kommt es nicht selten vor, dass Auskunftsanforderungen von den betroffenen Unternehmen versehentlich oder absichtlich ignoriert werden. Hier ein paar Tipps, damit Sie die verlangte Auskunft auch erhalten:

  • Unternehmen nehmen Auskunftsersuchen ernster, wenn sie sich nicht darauf herausreden können, sie hätten die Auskunftsanforderung nicht erhalten. Am effektivsten ist es, das Auskunftsersuchen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein abzuschicken. Auch bei Emails kann man eine Empfangsbestätigung anfordern (dies funktioniert aber nicht immer). Eine weitere Möglichkeit bei Emails ist es, eine Kopie (CC) an seine eigene Emailadresse schicken zu lassen – auch auf diese Weise können Sie nachweisen, dass Sie die Email abgeschickt haben.
  • Wenn Sie keine Auskunft erhalten, können Sie sich (ebenfalls kostenlos) bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz beschweren. Welche Aufsichtsbehörde zuständig ist, hängt von dem Sitz des Unternehmens ab. Eine Auflistung der Aufsichtsbehörden finden Sie hier. Für Telekommunikationsunternehmen (nicht aber für Inhalteanbieter im Internet) ist ausnahmsweise zentral der Bundesbeauftragte für Datenschutz zuständig.

Noch Fragen? Schicken Sie uns eine Email (siehe Impressum) oder fragen Sie im Forum.

Hat Ihr Auskunftsersuchen Erfolg, so lassen Sie uns bitte eine Kopie zur Veröffentlichung auf dieser Webseite zukommen (einscannen und uns mailen oder per Fax zuschicken, Kontaktdaten siehe Impressum). Alle persönlichen Daten werden von uns vor der Veröffentlichung anonymisiert.
 

 

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